Medizinischer Dienst

Arzt-Patienten-Gespräch

Der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) berät den GKV-Spitzenverband in allen medizinischen und pflegerischen Fragen, die sich aus den ihm übertragenen gesetzlichen Aufgaben ergeben. Außerdem koordiniert und fördert der MDS die Durchführung der Aufgaben und die Zusammenarbeit der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) in medizinischen und organisatorischen Fragen. 

Der GKV-Spitzenverband ist alleiniger Träger des MDS. Er besitzt als einziges Mitglied ein Stimmrecht. Die Verbände der Krankenkassen auf Bundesebene (AOK-Bundesverband, BKK Bundesverband, IKK e.V., Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung, Knappschaft, vdek - Verband der Ersatzkassen e.V.) gehören dem MDS als fördernde Mitglieder an. Der MDS wurde 1989 als Arbeitsgemeinschaft nach § 282 SGB V gegründet und hat die Rechtsform eines eingetragenen Vereins.

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Aufgaben

Blutdruck messen
Der MDS ist die Beratungsorganisation des GKV-Spitzenverbandes in medizinischen und pflegefachlichen Fragen. Er stellt ihm sozialmedizinisches und pflegefachliches Know-how zur Verfügung und wirkt damit an der Gestaltung des deutschen Gesundheitswesens mit. So berät er den GKV-Spitzenverband in Arbeitsgremien des Gemeinsamen Bundesauschusses. Er bringt die Erfahrungen der Medizinischen Dienste aus den Pflegebegutachtungen und Qualitätsprüfungen von Pflegeeinrichtungen in die Arbeit des GKV-Spitzenverbandes ein. Außerdem führt der MDS die Daten der Pflegebegutachtung der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung in den Ländern in einer bundesweiten Statistik zusammen. Gegenüber den Medizinischen Diensten nimmt der MDS Koordinierungsaufgaben wahr. Zu seinem in § 282 SGB V verankerten Auftrag gehört es, die Zusammenarbeit der Medizinischen Dienste und die wirksame Durchführung der Aufgaben zu fördern. Für die Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen ist damit gewährleistet, dass die Medizinischen Dienste kassenarten- und länderübergreifend nach den gleichen Kriterien und Verfahren vorgehen. Zur Bewältigung seiner Aufgaben führt der MDS - in Abstimmung mit den Medizinischen Diensten der Länder - medizinischen und pflegefachlichen Sachverstand aus den Regionen zusammen.