Klassifikationsverfahren

Der Bewertungsausschuss bildet zur Bestimmung der Veränderung der Morbiditätsstruktur diagnosebezogene Risikoklassen für Versicherte mit vergleichbarem Behandlungsbedarf nach einem zur Anwendung in der vertragsärztlichen Versorgung geeigneten Klassifikationsverfahren. Grundlage hierfür sind die vertragsärztlichen Behandlungsdiagnosen gemäß § 295 Abs. 1 Satz 2 SGB V sowie die Menge der vertragsärztlichen Leistungen.

Weitere Informationen können Sie folgenden Publikationen des Instituts des Bewertungsausschuss entnehmen:

Bericht zur Schätzung der Morbiditätsveränderung 2008/2009

Bericht zur Schätzung der Morbiditätsveränderung 2010

Expertise zur Eignung der Datengrundlage des Bewertungsausschusses zur Ermittlung der Veränderung der Morbiditätsstruktur unter stichprobentheoretischen Gesichtspunkten