Kieferorthopädie-Richtlinien
Zur vertragszahnärztlichen Versorgung gehört gemäß § 29 Abs. 1 SGB V in Verbindung mit Abs. 4 auch die kieferorthopädische Behandlung. Die Kieferorthopädie-Richtlinien beschreiben die Durchführung der kieferorthopädischen Behandlung von der Befunderhebung, Diagnostik und Planung bis zur im Einzelfall erforderlichen Therapie mit herausnehmbaren und festsitzenden Geräten im Rahmen der vertragszahnärztlichen Versorgung. Ob eine Behandlung zur vertragszahnärztlichen Versorgung gehört, wird anhand befundbezogener kieferorthopädischer Indikationsgruppen (KIG) festgestellt. Die Kriterien zur Anwendung dieser Indikationsgruppen sind ebenfalls Bestandteil der kieferorthopädischen Richtlinien.
Kieferorthopädie-RiLi.pdf