KfO-Behandlungsplan

Vor Beginn einer kieferorthopädischen Behandlung ist vom Zahnarzt aufgrund der Erhebung und Auswertung von Befunden und Behandlungsunterlagen und ihrer diagnostischen Zusammenfassung persönlich und eigenverantwortlich eine Behandlungsplanung zu erarbeiten. Hierzu sind in der Regel Gebissmodelle, verschiedene Röntgenaufnahmen der Kiefer, des Schädels und der Zähne sowie Profil und Enface-Fotografien erforderlich. Der Vertragszahnarzt erhebt die Anamnese, stellt die Diagnose aus den Einzelbefunden einschließlich der Prognose und verfasst die Krankengeschichte. Aufgrund dieser Angaben wird die Therapie und Retention einschließlich der erforderlichen Geräte geplant. Sämtliche Therapien und insbesondere die im Rahmen von Diagnostik- und Behandlungsmaßnahmen anfallenden zahnärztlichen Leistungen werden in einem KfO-Behandlungsplan aufgeführt. Die Ausgestaltung des kieferorthopädischen Behandlungsplans ist im Bundesmantelvertrag Zahnärzte geregelt.

KfO-Beh.-Plan.pdf