Koordinierungsstelle (Deutsche Stiftung Organtransplantation)
DSO-Budget 2012
Die Selbstverwaltungspartner GKV-Spitzenverband, Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und Bundesärztekammer (BÄK) haben die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) mit der Koordination der Organspende beauftragt. Das Gesamtbudget der DSO besteht aus den Komponenten Organisationspauschale (Finanzierung der DSO sowie der Landesgliederungen), Aufwandserstattung für Spenderkrankenhäuser sowie Flugpauschale (Finanzierung der Kosten für den Organtransport per Flugzeug). Die Vergütung für den Einsatz des Organ Care Systems™ (OCS™) wird in einer Ergänzungsvereinbarung zum Budget geregelt.
Die Vereinbarungen über die siebente Fortschreibung der Durchführungsbestimmung zum Aufwendungsersatz nach § 8 Abs. 1 des Vertrags nach § 11 Abs. 1 Transplantationsgesetz (TPG) und die zweite Fortschreibung der Durchführungsbestimmungen zur Aufwendungserstattung nach § 8 Abs. 2 des Vertrages nach § 11 Abs. 1 TPG regeln die Vergütung der Koordinierungsstelle für das Jahr 2012. Es ergibt sich ein Zahlbetrag von 9.179,00 Euro je transplantiertem Organ, für das kein eigenständiger Flugtransport durchgeführt wurde, sowie ein Zahlbetrag von 16.173,00 Euro je transplantiertem Organ, für das ein eigenständiger Flugtransport durchgeführt wurde.
Vereinbarung über die siebente Fortschreibung der Durchführungsbestimmung zum Aufwendungsersatz nach § 8 Abs. 1 des Vertrags nach § 11 Abs. 1 TPG für das Jahr 2012 vom 22.11.2011 (DSO-Budget 2012); rechtswirksam zum 01.01.2012
Vereinbarung DSO-Budget 2012
Vereinbarung über die zweite Fortschreibung der Durchführungsbestimmungen zur Aufwendungserstattung nach § 8 Abs. 2 des Vertrags nach § 11 Abs. 1 TPG für das Jahr 2012 vom 22.11.2011(Durchführungsbestimmungen); rechtswirksam zum 01.01.2012
Durchführungsbestimmungen zum DSO-Budget 2012
Weitere Dokumente für 2011
Vereinbarung DSO-Budget 2011
Ergänzungsvereinbarung zur sechsten Fortschreibung der Durchführungsbestimmung zum Aufwendungsersatz nach § 8 Abs. 1 des Vertrags nach § 11 TPG für das Jahr 2011 (Finanzierung des OCS™-Programms)
Ergänzungsvereinbarung DSO-Budget
Vereinbarung über die erste Fortschreibung der Durchführungsbestimmungen zur Aufwendungserstattung nach § 8 Abs. 2 des Vertrags nach § 11 Abs. 1 TPG für das Jahr 2011 vom 08.02.2011 (Durchführungsbestimmungen)
Durchführungsbestimmungen zum DSO-Budget 2011
Weiterführende Links
www.dso.de