Transplantation

Organspende und Organtransplantation sind seltene Krankenhausleistungen (weniger als ein Promille aller Krankenhausfälle), die aber zu den teuersten Leistungen gehören und stark im Blickfeld der Öffentlichkeit stehen. Im Jahr 2010 gab es rund 1.300 postmortale Organspender. Aufgrund von Mehrfachorganentnahmen und rund 800 Lebendspenden (Niere) konnten insgesamt rund 5.000 Organtransplantationen durchgeführt werden.

Die Finanzierung von Transplantationsleistungen teilt sich wie folgt auf:
  • Die Vergütung der eigentlichen Organtransplantation erfolgt über DRGs – zum Teil in Größenordnungen von 100.000 Euro.
  • Die Leistungen, die während einer Organspende durch das Spenderkrankenhaus erbracht werden, werden via Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) pauschaliert vergütet.
  • Kosten der Organentnahme sowie Transportkosten werden über die DSO finanziert und pauschaliert von der Krankenkasse des Organempfängers gezahlt.
  • Die Vermittlung des gespendeten Organs an den Organempfänger erfolgt – getrennt von der Organentnahme – durch die niederländische Stiftung Eurotransplant (ET). Für potenzielle Organempfänger wird bei Aufnahme auf die Warteliste eine Registrierungspauschale fällig.
  • Der Einsatz des Organ Care Systems (OCS™) zum Transport von Herzen erfolgt im Rahmen einer Registerstudie und ist in einem gesonderten Vertrag geregelt.

Die gesetzliche Grundlage für Transplantationen ist insbesondere das Transplantationsgesetz (TPG).


Der direkte Weg zu weiteren Informationen:

DSO-Budget 2012 (Koordinierung)
ET-Budget 2012 (Vermittlung)
Aufwandspauschalen für Spenderkrankenhäuser
Organ Care System (OCS™)