Qualitätsberichte der Krankenhäuser

Krankenhäuser sind seit 2003 verpflichtet, alle zwei Jahre einen strukturierten Qualitätsbericht zu erstellen. Gesetzliche Grundlage ist § 137 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 SGB V. Die Qualität wird bundesweit verpflichtend für alle zugelassenen Krankenhäuser über Qualitätsindikatoren erhoben und sichtbar gemacht.

Die Berichte dienen der Information von Patientinnen und Patienten sowie den einweisenden Ärztinnen und Ärzten. Krankenkassen können Auswertungen vornehmen und für ihre Versicherten Empfehlungen aussprechen. Für Krankenhäuser eröffnen sie die Möglichkeit, Leistungen und Qualität darzustellen und damit um das Vertrauen der Patientinnen und Patienten zu werben.

Durch den Beschluss des Plenums des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 19.05.2011 erhöht sich die Anzahl der zu veröffentlichenden Qualitätsindikatoren in den Krankenhausberichten nun deutlich von 28 auf 182 Indikatoren. Der aktuelle Beschluss gilt bereits für das Berichtsjahr 2010. Die erhobenen qualitätsrelevanten Daten werden bis zum 31.01.2012 vom G-BA im Internet veröffentlicht und damit spätestens ab Februar 2012 vollständig über Suchmaschinen der Krankenkassenverbände und anderer Organisationen im Netz zu finden sein (Liste möglicher Suchmaschinen siehe unten). Zu den neuen Indikatoren, die künftig im Internet veröffentlicht werden, gehören z. B. die Beweglichkeit nach Erstimplantation von Knie-Endoprothesen oder die Zahl der Patientinnen und Patienten, die nach einer solchen Operation wegen Komplikationen erneut operiert werden mussten. Ebenfalls neu ist z. B. auch die Veröffentlichung der Anzahl von Wundinfektionen nach Einsatz neuer Hüftgelenke oder die Zahl der Neugeborenen, bei denen direkt nach der Geburt besonders schlechte Werte gemessen wurden, die einen Hinweis auf eine Notlage unter der Geburt geben können.

Zusätzlich wurde beschlossen, die als nicht geeignet klassifizierten Indikatoren bis April 2012 einer Überarbeitung zu unterziehen mit dem Ziel, auch sie publikationsfähig zu machen. Damit wird perspektivisch darauf hingearbeitet, nur noch solche Indikatoren zu erheben, die für einen öffentlichen externen Qualitätsvergleich geeignet sind.

Qualitätsberichte in GKV-Internetportalen

Die Berichte sind von den Landesverbänden der Krankenkassen bzw. den Verbänden der Ersatzkassen zu veröffentlichen. Die Kassenarten kommen der Publikationspflicht durch jeweils eigene Internetportale nach. Die Internetportale ermöglichen zum einen die Einsicht in die Originalberichte (pdf-file), sie sind zum anderen mit Datenbankzugriffen ausgestattet, die z.B. die Suche eines geeigneten Krankenhauses in einem definierten Umkreis erlauben.

Die Qualitätsberichte für das Berichtsjahr 2010 werden ab Mitte August 2011 zur Verfügung stehen. Die zzt. aktuellen Qualitätsberichte wurden 2009 erstellt und können in den folgenden Internetportalen eingesehen werden:

Klinik-Suchmaschinen des vdek

Klinik-Finder der BKK

Klinik-ProFi der IKK, Knappschaft und LSV

Gesundheitsnavigator der AOK (für Patienten)

Lesehilfe Qualitätsberichte

Mit Beschluss des G-BA vom 17.09.2009 wurde die Lesehilfe zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser redaktionell angepasst, da die Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser am 19.03.2009 neu gefasst worden. Der G-BA veröffentlicht auf seiner Website www.g-ba.de die aktuelle Version dieser Lesehilfe, welche regelmäßig überarbeitet wird.

Die Qualitätsberichte sollen in erster Linie der Information von Patientinnen und Patienten im Vorfeld einer Krankenhausbehandlung dienen. Sie bieten einen umfassenden Überblick über die Strukturen, Leistungen und Qualitätsaktivitäten eines einzelnen Krankenhauses und seiner Fachabteilungen bzw. Organisationseinheiten.

Die gesetzlichen Qualitätsberichte der Krankenhäuser lesen und verstehen (herausgegeben vom G-BA, Stand: Juni 2011)

Lesehilfe Qualitätsberichte