Psychiatrische Institutsambulanzen nach § 118 SGB V (PIA)
Die psychiatrischen Institutsambulanzen (PIA) erfüllen einen spezifischen Versorgungsauftrag speziell für Kranke, die wegen der Art, Schwere oder Dauer ihrer Erkrankung eines solchen besonderen, krankenhausnahen Versorgungsangebotes bedürfen. Ziel ist es, Krankenhausaufnahmen zu vermeiden, stationäre Behandlungszeiten zu verkürzen und Behandlungsabläufe zu optimieren. Es ist nicht die Aufgabe von psychiatrischen Institutsambulanzen, neben ambulanter außerklinischer Versorgung zusätzliche Angebote im Sinne von Doppelstrukturen aufzubauen. Sie sind deshalb in hohem Maße mit dem niedergelassenen Bereich zu vernetzen.
Zunächst wurde an psychiatrischen Fachkrankenhäusern die Einrichtung von Institutsambulanzen ermöglicht. Mit einer Novelle zu § 118 Abs. 2 SGB V wurden im Jahr 2000 auch psychiatrische Abteilungen an Allgemeinkrankenhäusern zur Einrichtung von psychiatrische Institutsambulanzen ermächtigt.
Der direkte Weg zu weiteren Informationen:
Vereinbarung zu Psychiatrischen Institutsambulanzen gemäß § 118 Abs. 2 SGB V
Bundeseinheitliche PIA-Dokumentation