Ordnungspolitischer Rahmen zur Einführung eines pauschalierten Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen (Ordnungsrahmen)

Im Januar 2011 wurden die Selbstverwaltungspartner, Verbände und Fachgesellschaften vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Ausgestaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen des pauschalierten Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen ab 2013 befragt.

Die vom Verband der privaten Krankenversicherung (PKV) und GKV-Spitzenverband formulierten Grundsätze zur Ausgestaltung des ordnungspolitischen Rahmens zur Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen nach § 17 d KHG vom 29.03.2011 sehen im Kern die Schaffung einer leistungsorientierten Vergütung in einem finanziell stabilen Rahmen vor und konkretisieren diese Forderung in zehn Leitlinien für die Gestaltung des gesetzlichen Ordnungsrahmens.

GKV-PKV-Grundsätze