Gesetzesauftrag § 17 d Abs. 1 Satz 1 KHG
Gemäß Krankenhausfinanzierungsreformgesetz (KHRG) vom 17.03.2009 soll für psychiatrische und psychosomatische stationäre Einrichtungen ein neues Vergütungssystem eingeführt werden. Konkret besagt § 17 d Abs. 1 Satz 1 Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG):
"Für die Vergütung der allgemeinen Krankenhausleistungen von Fachkrankenhäusern und selbständigen, gebietsärztlich geleiteten Abteilungen an somatischen Krankenhäusern für die Fachgebiete Psychiatrie und Psychotherapie, Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie (psychiatrische Einrichtungen) sowie Psychosomatische Medizin und Psychotherapie (psychosomatische Einrichtungen) ist ein durchgängiges, leistungsorientiertes und pauschalierendes Vergütungssystem auf der Grundlage von tagesbezogenen Entgelten einzuführen."
In Analogie zur DRG-Einführung haben die Selbstverwaltungspartner auf Bundesebene (Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), GKV-Spitzenverband, Verband der privaten Krankenversicherung (PKV)) den Auftrag, das System auf Basis der Arbeiten des DRG-Institutes (InEK) zu entwickeln und zu vereinbaren.
Der Zeitplan sieht eine budgetneutrale Einführung des neuen Vergütungssystems im Jahre 2013 vor. Damit ist der Katalog der Tagespauschalen und die Vereinbarung für das System noch in 2012 auf Basis von Kalkulations- und Leistungsdaten des Datenjahres 2011 zu vereinbaren. Bereits seit dem Jahr 2010 besteht eine Dokumentationspflicht für die nach OPS-Ziffern zu erfassenden Behandlungsleistungen (inkl. der Einstufung aller Patienten nach der Psychiatrie-Personalverordnung (Psych-PV)), um vorbereitend eine Probekalkulation zu ermöglichen.
Darüber hinaus formuliert der § 17 d KHG im ersten Absatz zwei Prüfaufträge:
Die Prüfung, ob für bestimmte Leistungsbereiche andere Abrechnungseinheiten eingeführt werden können.
Die Prüfung, ob die Leistungen der psychiatrischen Institutsambulanzen (PIA) integriert werden können.
Die Selbstverwaltungspartner hatten laut gesetzlicher Vorgabe bis Jahresende 2009 mit der Vereinbarung vom 30.11.2009 die Grundstrukturen des neuen Entgeltsystems festgelegt.
Die Entwicklung des Psych-Entgeltsystems hat nunmehr einen Entwicklungsstand erreicht, an dem die Selbstverwaltungspartner grundlegende Entscheidungen hinsichtlicht der weiteren Systementwicklung treffen mussten, um den gesetzlich vorgegebenen Zeitplan einhalten zu können. Die hierfür notwendigen Eckpunkte wurden mit den Vertragspartnern PKV und DKG abgestimmt und in der Ergänzungsvereinbarung vom 16.03.2012 zur o. g. Vereinbarung über die Einführung eines pauschalierenden Psych-Entgeltsystems festgeschrieben.
Ergänzungsvereinbarung zur Vereinbarung über die Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen gemäß § 17 d KHG (Psych-Entgeltsystem) vom 30.11.2009 zu vom 16.03.2012 (zzt. im Unterschriftenverfahren)
Ergänzungsvereinbarung Psych-Entgeltsystem
Vereinbarung über die Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen gemäß § 17 d KHG (Psych-Entgeltsystem) vom 30.11.2009
Vereinbarung Psych-Entgeltsystem