Psychiatrie
Die stationäre Psychiatrie und Psychosomatik vollzieht derzeit einen umfassenden Wandlungsprozess in der Leistungsabbildung, Dokumentation und der Einführung einer leistungsgerechten Vergütung. Der Gesetzgeber hat im § 17 d Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) ein neues Vergütungssystem vorgesehen, das derzeit erst in Grundzügen abzusehen ist. Ziel des neuen Systems soll die Verbesserung der Versorgung der Patienten sein. Erfolgreiche Wege, die bereits durch die Psychiatrie-Reform in den 70er und 80er Jahren des 20. Jahrhunderts begonnen wurden, sollen weiterverfolgt werden: Reduktion der vollstationären Versorgung zugunsten ambulanter gemeindepsychiatrisch-orientierter Versorgung, mehr Behandlungstransparenz und Leitlinienorientierung und vor allem eine Behandlung, die sich am Bedürfnis der Patienten ausrichtet und nicht am Interesse der einzelnen Institutionen. Aber neben diesen Aspekten der qualitativen Versorgung geht es beim Umbau des Vergütungssystems auch um finanzielle Aspekte. Eine qualitativ hochwertige Versorgung soll effizient sein, wofür ein großes Maß an Leistungs- und Ergebnistransparenz notwendig sind. Die enormen Ausgabensteigerungen im GKV-System der letzten Jahre fordern auch, die eingesetzten Ressourcen sparsam und zielgerichtet zu verwenden.
Der GKV-Spitzenverband hat Konzepte zum ordnungspolitischen Rahmen des neuen Entgeltsystems und zur PIA-Leistungsdokumentation erarbeitet. Auf den folgenden Seiten finden Sie neben diesen Konzepten auch umfangreiche Analysen zur gegenwärtigen Vergütungssituation.
Der direkte Weg zu weiteren Informationen:
Vereinbarung über die Einführung eines Psych-Entgeltsystems
Grundsätze zum ordnungspoltischen Rahmen der Einführung eines Psych-Entgeltsystems
GKV-Konzept zur bundeseinheitlichen PIA-Dokumentation
DKR-Psych 2012
Fakten, Analysen