Pflegesonderprogramm

Mit dem Pflegesonderprogramm für Krankenhäuser ist für den GKV-Spitzenverband der gesetzliche Auftrag verbunden, jährlich bis zum 30. Juni dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) über die Zahl der Vollkräfte und den Umfang der aufgestockten Teilzeitstellen zu berichten, die aufgrund dieser Förderung im Vorjahr zusätzlich beschäftigt wurden. Der GKV-Spitzenverband hatte den Bericht gemäß § 4 Abs. 10 Satz 12 KHEntgG erstmals zum 30.06.2010 für das Jahr 2009 vorgelegt.

Nach Ablauf des zweiten Förderjahres stellt der GKV-Spitzenverband in seinem zweiten Bericht zum 30.06.2011 fest, dass die Nutzung des Pflegesonderprogramms auf konstant hohem Niveau erfolgt. Wie im Vorjahr haben mehr als 1.000 Krankenhäuser Vereinbarungen mit den Krankenkassen getroffen, um zusätzliche Finanzmittel für neue Pflegestellen zu erlösen. In den ersten beiden Förderjahren stellten die Krankenkassen kumulativ 537 Mio. Euro für nahezu 10.700 Pflegestellen zur Verfügung. Für die ab dem Jahr 2012 vorgesehene Abbildung der besonders pflegeaufwendigen Patienten im DRG-System laufen derzeit die Kalkulationsarbeiten des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK). 

Erster Bericht des GKV-Spitzenverbandes (Stand: 23.06.2010)

Zweiter Bericht des GKV-Spitzenverbandes (Stand: 30.06.2011)