Landesbasisfallwerte

Der Landesbasisfallwert ist der Basispreis für die einzelnen DRG-Leistungen. Er wird in jedem Bundesland zwischen den Vertragsparteien auf Landesebene ausgehandelt. Dabei haben die Vertragsparteien die in § 10 Abs. 3 Nr. 1 bis 7 KHEntgG genannten Tatbestände bei der Vereinbarung des Landesbasisfallwertes für das Folgejahr zu berücksichtigen. Mit dem Ende der Konvergenzphase werden ab dem 01.01.2009 die DRGs zu einem landeseinheitlichen Preis vergütet. 

Zur Sicherung der Beitragssatzstabilität gemäß § 71 SGB V ist in § 10 Abs. 4 Satz 1 KHEntgG gesetzlich festgelegt, dass der vereinbarte Landesbasisfallwert den Landesbasisfallwert des Vorjahres inklusive der Veränderungsrate grundsätzlich nicht überschreiten darf.

Landesbasisfallwerte 2012 (LBFW 2012)

Quelle: AOK-Bundesverband, Rosenthaler Str. 31, 10178 Berlin, Stand: 02.05.2012

Basisfallwerte, AOK-Bundesverband, Stand: 21.06.2011

Zahl-Basisfallwerte, AOK-Bundesverband, Stand: 21.06.2011

Weitere Informationen zum Thema Landesbasisfallwert für die Jahre 2005 bis 2011 finden Sie im Archiv.