DRG-System
Mit dem Beschluss des Gesetzgebers zur Einführung eines möglichst vollständigen „pauschalierenden Entgeltsystems“ (§ 17 b des Krankenhausfinanzierungsgesetzes ‑ KHG) wurde die grundlegendste Vergütungsreform für Krankenhäuser in den letzten Jahren eingeleitet.
Die wesentlichen Elemente des G-DRG-Systems (German‑Diagnosis Related Groups-Systems) sowie dessen Fortentwicklungsschritte finden Sie auf den folgenden Seiten.
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DRG-EKV 2012
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VBE 2012
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