Ambulante Krankenhausleistungen
Die ambulante Behandlung durch Krankenhäuser umfasst eine Vielfalt unterschiedlicher Rechtsformen mit unterschiedlichen Aufgabenstellungen und Vergütungsformen, die nur im historischen Kontext zu verstehen ist. Das Spektrum reicht von der Hochschulambulanz über die Ermächtigung, psychiatrische Institutsambulanzen, Disease-Management-Programme bis zu ambulanten Operationen. Insgesamt nennt das Sozialgesetzbuch (SGB V) mehr als ein Dutzend verschiedene Rechtsformen.
Die ambulanten Operationen (§ 115 b SGB V) verursachen bisher die höchsten Kosten im Rahmen der ambulanten Behandlung durch Krankenhäuser.
Die ambulante Erbringung hochspezialisierter Leistungen (§ 116 b SGB V) durch Krankenhäuser wird derzeit durch den Gemeinsamen Bundesausschuss konkretisiert. Die direkte Vergütung der Leistungen durch die Krankenkassen ohne Ausgleich des ambulanten und stationären Budgets entlasten die Krankenhäuser und die Vertragsärzte zu Lasten der Krankenkassen.
Der direkte Weg zu weiteren Informationen:
Spezialärztliche Versorgung (GKV-Positionen)
AOP-Katalog 2012
Meldeformular 2012 gemäß § 1 AOP-Vertrag
Richtlinie nach § 116 b SGB V