Anschubfinanzierung
Gemäß § 140 d SGB V war mit dem GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) die Anschubfinanzierung für die Jahre 2004 bis 2006 für Verträge der integrierten Versorgung eingeführt worden. Bis zur Höhe von 1% konnten die Krankenkassen einen Mitteleinbehalt von der an die Kassenärztliche Vereinigung zu entrichtenden Gesamtvergütung sowie von den Rechnungen der Krankenhäuser für voll- und teilstationäre Leistungen vornehmen, soweit diese Mittel zur Umsetzung von Verträgen zur integrierten Versorgung verwendet wurden. Verlängert wurde die Anschubfinanzierung auf die Jahre 2007/2008 durch das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG).
Für die Jahre 2004/2005 können die Angaben zur Mittelverwendung dem Bericht der gemeinsamen Registrierungsstelle zur integrierten Versorgung vom 30.06.2009 entnommen werden. Gemessen an den einbehaltenen Mitteln in Höhe von 68 Mio. Euro in 2004 und 268 Mio. Euro in 2005 nimmt sich die Höhe der Rückzahlungsverpflichtungen der Krankenkassen in Höhe von 0,3 bzw. 4,0 Mio. Euro relativ gering aus.
Für die Jahre 2004 bis 2008 können die Angaben zur Mittelverwendung dem aktualisierten Bericht der gemeinsamen Registrierungsstelle zur integrierten Versorgung vom 04.12.2009 entnommen werden. Gemessen an den einbehaltenen Mitteln in Höhe von ca. 1,7 Mrd. Euro im Gesamtzeitraum 2004 bis 2008 beläuft sich die kumulierte Rückzahlungsverpflichtung der Krankenkassen auf lediglich 4%.