Gemeinsame Registrierungsstelle

Mit Wirkung zum 01.01.2004 richteten die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Spitzenverbände der Krankenkassen eine gemeinsame Registrierungsstelle zur Unterstützung der Umsetzung des § 140 d SGB V ein. Mit der Durchführung der gemeinsamen Registrierungsstelle wurde die Bundesgeschäftsstelle Qualitätssicherung gGmbH (BQS) beauftragt.

Mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) war die Anschubfinanzierung für die integrierte Versorgung auf die Jahre 2007/2008 verlängert worden. Die Vertragspartner vereinbarten die Fortführung der Registrierungsstelle bis 30.06.2009.

Mit Wirkung zum 01.07.2008 trat der GKV-Spitzenverband gemäß § 140 a Abs. 5 SGB V an die Stelle der Spitzenverbände der Krankenkassen (vgl. Art. 46 Abs. 9 GKV-WSG). Die Fortführung der gemeinsamen Registrierungsstelle vom 01.07.2009 bis 31.12.2009 wurde durch DKG, KBV und den GKV-Spitzenverband vertraglich vereinbart.

Folgende Dokumente stehen zum Download bereit:

Vereinbarung zwischen der DKG, der KBV und dem GKV-Spitzenverband über die Fortführung einer gemeinsamen Registrierungsstelle zur Unterstützung der Umsetzung des § 140 d SGB V vom 27.07.2009

Vereinbarung zwischen der DKG, der KBV und den Spitzenverbänden der Krankenkassen über die Fortführung einer gemeinsamen Registrierungsstelle zur Unterstützung der Umsetzung des § 140 d SGB V vom 09.01.2008

Vereinbarung zwischen der DKG, der KBV und den Spitzenverbänden der Krankenkassen über die Einrichtung einer gemeinsamen Registrierungsstelle zur Unterstützung der Umsetzung des § 140 d SGB V vom 11.12.2003

 

Gemäß § 140 d Abs. 5 Satz 2 und 3 SGB V veröffentlicht die von der KBV, der DKG und dem GKV-Spitzenverband gemeinsam gebildete Registrierungsstelle jährlich einen Bericht über die integrierte Versorgung, der auch Informationen zu Inhalt und Umfang der Verträge umfassen soll. Der Bericht wurde erstmalig im Juli 2009 veröffentlicht. Er basiert auf den Meldungen der Krankenkassen über Verträge zur integrierten Versorgung, beginnend in 2004 bis zum Meldungsstichtag 30.06.2009.

Bericht gemäß § 140d SGB V vom 30.06.2009

Zum 04.12.2009 wurde der Bericht aktualisiert. In dieser Berichtsfassung wurden die Abfrageergebnisse zur Mittelverwendung der Anschubfinanzierung für die Jahre 2006 bis 2008 ergänzt.

Aktualisierter Bericht gemäß § 140 d SGB V vom 04.12.2009