Gesetzliche Grundlage
Die durch das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄndG) zunächst verlängerte Anschubfinanzierung für die integrierte Versorgung ist zum 31.12.2008 ausgelaufen. Integrierte Versorgung bleibt jedoch auch nach Beendigung der Anschubfinanzierung ein zentrales Anliegen der gesetzlichen Krankenversicherung.
Die aktuellen gesetzlichen Regelungen zur integrierten Versorgung (§§ 140 a bis h SGB V) finden Sie unter www.gesetze-im-internet.de.