Integrierte Versorgung
Die integrierte Versorgung zielt auf die Überwindung der Sektorengrenzen zwischen ambulanter und stationärer Versorgung ab. Um dies zu erreichen, haben die Krankenkassen neben den bestehenden Kollektivverträgen die Möglichkeit, mit niedergelassenen Ärzten oder deren Verbünden, Krankenhäusern, Rehabilitationseinrichtungen und sonstigen Vertragspartnern selektiv Verträge zur sektorübergreifenden Behandlung zu schließen. Diese Möglichkeit wurde von den Krankenkassen durch den Abschluss von weit mehr als 6.000 Verträgen genutzt.
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