Hebammenhilfe-Vertrag

Die Abrechnung freiberuflich erbrachter Hebammenleistungen erfolgt seit dem 1. August 2007 auf Grundlage des nachfolgenden Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a SGB V.

Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a SGB V

Der Vertrag beinhaltet mehrere Anlagen:

Hebammen-Vergütungsvereinbarung (Anlage 1 des Vertrages)

Diese ist zum 1. Januar 2010 angepasst. Weitere Bestandteile der Anlage 1 sind zudem die nachfolgenden Modalitäten zur Versichertenbestätigung sowie die Muster der Versichertenbestätigungen.

Modalitäten zur Versichertenbestätigung (Anhang A zu Anlage 1 des Vertrages)

Versichertenbestätigung A „Kurse“ (Anhang B zu Anlage 1 des Vertrages)

Versichertenbestätigung B „Hebammenhilfe, Abrechnung über mehrere IK“ (Anhang B zu Anlage 1 des Vertrages)

Versichertenbestätigung C „Hebammenhilfe, Abrechnung über ein IK“ (Anhang B zu Anlage 1 des Vertrages)

 

Des Weiteren sieht der Vertrag in Anlage 2 Regelungen zu den Abrechnungen von Hebammenleistungen vor. Hier sind insbesondere die Voraussetzungen für das Abrechnungsverfahren für Hebammen genannt.

Abrechnungsverfahren für Hebammen (Anlage 2 des Vertrages)

Die restlichen nachfolgenden Anlagen zum Vertrag beziehen sich auf das Beitrittsverfahren der Hebammen zum Vertrag.

Beitrittserklärung (Anlage 4.1 des Vertrages)

Abfrageformular für die Vertragspartnerliste Hebammen (Anlage 4.2 des Vertrages)


Weitergehende Informationen für freiberufliche Hebammen - insbesondere zum Beitritts- und Abrechnungsverfahren - finden Sie hier

HINWEIS:

Die Unterlagen, die aufgrund von Anpassungen geändert wurden, ggf. aber noch von Interesse sind, sind nachfolgend verfügbar:

Gültig bis 30. Juni 2010:

Hebammen-Vergütungsvereinbarung (Anlage 1 des Vertrages)

Gültig bis 31. Dezember 2009:

Hebammen-Vergütungsvereinbarung (Anlage 1 des Vertrages)

Modalitäten zur Versichertenbestätigung (Anhang A zu Anlage 1 des Vertrages)

Versichertenbestätigung A „Kurse“ (Anhang B zu Anlage 1 des Vertrages)

Versichertenbestätigung B „Hebammenhilfe, Abrechnung über mehrere IK“ (Anhang B zu Anlage 1 des Vertrages)
Versichertenbestätigung C „Hebammenhilfe, Abrechnung über ein IK“ (Anhang B zu Anlage 1 des Vertrages)