Vertragspartnerliste
Der Vertrag nach § 134a SGB V über die Versorgung mit Hebammenhilfe gilt für die Mitglieder der Hebammenverbände DHV und BfHD. Freiberufliche Hebammen, die nicht diesen Berufsverbänden angehören, können diesem Vertrag mittels Beitrittserklärung beitreten. Zwecks Aufnahme in die Vertragspartnerliste ist zudem das Abfrageformular auszufüllen.
Erfüllt die Hebamme die in der Beitrittserklärung und dem Abfrageformular genannten Voraussetzungen, wird sie in die ständig aktualisierte Vertragspartnerliste „Hebammen“ aufgenommen. Erst ab dem Zeitpunkt der Vorlage und Prüfung der geforderten Unterlagen kann die Hebamme mit den Krankenkassen abrechnen. Eine rückwirkende Abrechnung ist nicht möglich. Die Vertragspartnerliste „Hebammen“ steht jeweils aktualisiert allen Krankenkassen zeitnah zur Verfügung.
Seit 1. Januar 2009 werden die mit der Vertragspartnerliste verbundenen Aufgaben durch den GKV-Spitzenverband in Berlin wahrgenommen. Weitergehende Informationen für freiberufliche Hebammen hierzu ergeben sich aus der Rubrik „Hinweise für Hebammen/ Beitrittsverfahren“.