Sonstiges
Weitergehende Informationen für Hebammen
Bei weitergehenden Fragen zur Umsetzung des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a SGB V oder zur Abrechnung wird empfohlen, dass sich die jeweiligen Hebammen zunächst an ihren jeweiligen Berufsverband wenden, sofern sie Mitglied sind.
Die Verbände der Hebammen haben gemeinsam mit dem GKV-Spitzenverband im Oktober 2011 ein Merkblatt „Leistungserbringung für Versicherte der Gesetzlichen Krankenkassen von freiberuflich tätigen Hebammen und Entbindungspflegern“ erstellt, dass den Hebammen und Entbindungspflegern wichtige Informationen nach dem Einstieg in die Freiberuflichkeit zur Abrechnungsbefugnis mit den Gesetzlichen Krankenkassen liefert.