Gutachterverfahren
In der Regel handelt es sich bei kieferorthopädischen Behandlungsmaßnahmen, bei der Versorgung mit Zahnersatz oder Parodontalbehandlungen um langwierige und teilweise auch kostenintensive Behandlungen. Die Planung und Durchführung dieser Behandlungsmaßnahmen muss nach vom Gemeinsamen Bundesausschuss festgelegten Richtlinien erfolgen, damit eine dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse und den medizinischen Fortschritt berücksichtigende Versorgung der Versicherten gewährleistet ist. Damit dies durch die Behandlung sichergestellt wird, können sich die Krankenkassen bei den o. a. Behandlungen eines Gutachterverfahrens bedienen. Die Einzelheiten, die im Zusammenhang mit einer Begutachtung beachtet werden müssen, sind in Anlagen zum Bundesmantelvertrag-Zahnärzte, in sog. Gutachtervereinbarungen, geregelt.
Gutachterverfahren BMV-Z.pdf