Gesundheitsfonds

Seit 1. Januar 2009 gilt für alle Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse ein einheitlicher Beitragssatz egal, bei welcher Kasse sie versichert sind. Die Beitragseinnahmen - bestehend aus dem Arbeitgeber- und dem Arbeitnehmeranteil - fließen in den sogenannten Gesundheitsfonds, der von ca. 20 Beschäftigten des Bundesversicherungsamtes (BVA) in Bonn verwaltet wird. Ebenfalls fließen in den Fonds Steuerzuschüsse des Bundes.

Aus dem Gesundheitsfonds erhalten die Krankenkassen pro Versicherten eine Grundpauschale plus einem risikoadjustierten Zu- bzw. Abschlag (morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich). Das heißt, Krankenkassen mit kränkeren Versicherten bekommen mehr Geld als die mit gesunden. 

Kommt eine Krankenkasse mit dem überwiesenen Geld nicht aus, darf sie einen Zusatzbeitrag erheben. Hat sie mehr Einnahmen aus dem Fonds als Ausgaben für die Versorgung ihrer Versicherten kann sie Prämien an ihre Mitglieder ausschütten.