Institut des Bewertungsausschusses (InBA)
Im Rahmen der Vergütungsreform des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes (GKV-WSG) wurden die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) verpflichtet, bis zum 30.04.2007 ein Institut des Bewertungsausschusses (InBA) zu gründen. Das Institut soll den Bewertungsausschuss bei der Weiterentwicklung der vertragsärztlichen Vergütung unterstützen.
Bereits im Mai 2006 hatten die KBV und die Spitzenverbände der Krankenkassen ein solches Institut als Gesellschaft bürgerlichen Rechts gegründet. Das seinerzeit geschaffene Institut wurde nach Maßgabe der neuen gesetzlichen Anforderungen in das Institut des Bewertungsausschusses umgewandelt. Gesellschafter des InBA sind seit dem 1. Juli 2008 der GKV-Spitzenverband und die KBV.