Geburtshäuser

Die Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung haben Anspruch auf ambulante Entbindungen in einer von Hebammen geleiteten Einrichtung (im folgenden Geburtshaus genannt). Das lässt sich aus der – mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz – GKV-WSG - erst im April 2007 in kraft getretenen Regelung des § 134a SGB V ableiten.

Der Gesetzgeber hat den GKV-Spitzenverband zum 1. Juli 2008 mit der Übernahme der gesetzlichen Aufgaben auch mit der Umsetzung des § 134a Abs. 1 SGB V – Regelungen über Betriebskostenpauschalen bei ambulanten Geburten in von Hebammen geleiteten Einrichtungen sowie über die Anforderungen an die Qualitätssicherung in diesen Einrichtungen beauftragt. Konkret bedeutet das, dass künftige Anpassungen des Ergänzungsvertrages zum Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe (Hebammenhilfe-Vertrag) durch den GKV-Spitzenverband mit den maßgeblichen Verbänden der Hebammen erfolgen.

Der erstmalige Vertragsabschluss in diesem Bereich sollte gemeinsam und einheitlich von den Spitzenverbänden der Krankenkassen und den Berufsverbänden der Hebammen (BDH – Deutscher Hebammenverband e.V. und BfHD - Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands e.V.) sowie dem Netzwerk der Geburtshäuser in Deutschland e.V. realisiert werden. Die im Falle eines Scheiterns durch das SGB V zu gründende Schiedsstelle musste angerufen werden. Ende Juli 2008 wurde von dieser dann ein entsprechender Beschluss gefällt.

Dieser Ergänzungsvertrag vom 27.06.2008 ist von Seiten der Berufsverbände der Hebammen gekündigt worden. Die Vertragspartner haben sich am 3. Mai 2011 auf eine Vereinbarung verständigt, in dem eine Einigung über eine Neufassung des Ergänzungsvertrags, der Anlagen 1 (Qualitätsvereinbarung), 2.1 (Neuaufnahme-Formular) und 2.2 (Anerkenntniserklärung) sowie über die Streichung der Anlage 2.3 (Liste der Vertragseinrichtungen) erzielt werden konnte (Vereinbarung über die Anpassung des Ergänzungsvertrages nach § 134a SGB V ab 27.06.2011). Die Verhandlungen über die Höhe der Betriebskostenpauschale werden weiter geführt.