Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist seit dem Jahr 2004 das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung von Krankenkassen, Ärzten, Zahnärzten, Psychotherapeuten und Krankenhäusern. Als untergesetzlicher Normgeber bestimmt er in Form von Richtlinien den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für etwa 70 Millionen Versicherte. Der G-BA legt fest, welche Leistungen der medizinischen Versorgung von der GKV übernommen werden. Während das Parlament durch Gesetze den gesundheitspolitischen Rahmen vorgibt, beschließt der G-BA einheitliche Vorgaben für die konkrete Umsetzung in der Praxis innerhalb dieses Rahmens. Bei seinen Entscheidungen berücksichtigt er den aktuellen Stand der medizinischen Erkenntnisse und untersucht den diagnostischen oder therapeutischen Nutzen, die medizinische Notwendigkeit und die Wirtschaftlichkeit einer Leistung aus dem Pflichtkatalog der Krankenkassen. Darüber hinaus beschließt der G-BA Maßnahmen der Qualitätssicherung für den ambulanten und stationären Bereich des Gesundheitswesens. 

Der Gesetzgeber hatte mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) unter anderem vorgesehen, die Arbeit des Gemeinsamen Bundesausschusses durch eine stärker sektorenübergreifend ausgerichtete Organisation der Gremien zu straffen und transparenter zu gestalten. Daher wurde der G-BA im zweiten Halbjahr 2008 neu strukturiert. 

Die Funktion des GKV-Spitzenverbandes im Gemeinsamen Bundesausschuss.

Ein sektorübergreifend besetztes Gremium trifft seitdem die Entscheidungen unabhängig davon, ob es sich um vertragsärztliche, vertragszahnärztliche, psychotherapeutische, stationäre Versorgung oder Aspekte der Qualitätssicherung handelt. Die Sitzungen sind öffentlich. Das Plenum ist mit 13 Mitgliedern besetzt. Neben den drei Unparteiischen werden zehn Mitglieder von den Trägerorganisationen benannt. Die Leistungserbringer werden durch je zwei Vertreter der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und der Deutschen Krankenhausgesellschaft sowie einen Vertreter der Kassenzahnärzlichen Bundesvereinigung repräsentiert. Für die gesetzlichen Krankenkassen sind fünf Vertreter des GKV-Spitzenverbandes in dem Gremium. Zudem werden fünf nicht stimmberechtigte Patientenvertreter an den Beratungen beteiligt. 

 

Beitrag "Verantwortung für Leistungskatalog und Versorgungsqualität" von Dr. Doris Pfeiffer in gpk-Gesellschaftspolitische Kommentare, Nov. 2009


Die Pressemitteilung zur konstituierenden Sitzung am 17. Juli 2008 finden Sie hier.

Weitere Informationen zur Arbeit des G-BA finden Sie unter www.g-ba.de.