Die gesetzliche Krankenversicherung

In Deutschland sind rund 90 Prozent der Bevölkerung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert und haben Anspruch auf Leistungen, um die Gesundheit zu erhalten und wiederherzustellen oder den Gesundheitszustand zu verbessern.

Die GKV wird getragen von gesetzlichen Krankenkassen, die als Körperschaften des öffentlichen Rechts finanziell und organisatorisch unabhängig sind. Sie führen die ihnen staatlich zugewiesenen Aufgaben eigenverantwortlich durch.

Tragende Strukturprinzipien der GKV sind das Solidaritätsprinzip, das gleiche Leistungen unabhängig vom Einkommen bzw. der Beitragshöhe und Krankheitsrisiken gewährleistet und das Sachleistungsprinzip, das Leistungen ohne finanzielle Vorleistungen der Versicherten sicherstellt. Finanziert werden diese Leistungen hauptsächlich durch Beiträge, die paritätisch von Arbeitgebern und Arbeitnehmern getragen werden.

Datenmengen in der GKV

Die gesetzlichen Krankenkassen haben als Träger der GKV das Recht zur Selbstverwaltung. Die Selbstverwaltung wird durch gewählte Vertreter der Versicherten und der Arbeitgeber ehrenamtlich ausgeübt. Eine Ausnahme besteht bei den Ersatzkassen, hier sind nur die Versicherten in der Selbstverwaltung vertreten.

Weite Teile der gesundheitlichen Versorgung werden durch die Selbstverwaltung über Verträge mit den Leistungserbringern gestaltet. So ist es eine zentrale Aufgabe des GKV-Spitzenverbandes verbindliche kollektivvertragliche Regelungen z. B. zur ärztlichen und stationären Versorgung zu treffen.

Gemeinsam mit Kassen(zahn)ärztlicher Bundesvereinigung und der Deutschen Krankenhausgesellschaft entscheidet der GKV-Spitzenverband im Gemeinsamen Bundesausschuss über die konkrete Ausgestaltung des Leistungskataloges der GKV.