Versichertenkarte 

Die Versichertenkarte gemäß § 291 SGB V ist eine personenbezogene Identifikationskarte, die Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung zur Inanspruchnahme ärztlicher und zahnärztlicher Behandlung gemäß § 15 SGB V berechtigt. Der Inhalt der Versichertenkarte richtet sich nach § 291 Abs. 2 SGB V.

Die technische Spezifikation der Versichertenkarte legt die Form, den Inhalt sowie die äußere Gestaltung der Krankenversichertenkarte fest und wurde aus der Anlage 1 zur Vereinbarung nach § 291 Abs. 3 SGB V entwickelt.

Technische Spezifikation der Versichertenkarte, Version 2.08 vom 25.11.2009