Telematik

Der Online-Austausch von Daten und Informationen ist die Kommunikationsform des 21. Jahrhunderts. Eine einheitliche Telematikinfrastruktur (TI) ist dabei die Grundlage, dass medizinische Daten rasch, sicher und unproblematisch ausgetauscht werden können. Die elektronische Gesundheitskarte ist in dieser Telematikinfrastruktur eine wesentliche Komponente, sie ist so zu sagen der Schlüssel zu den Daten.

Durch diesen Schlüssel, der sich immer in der Hand der Versicherten befindet, ist sicher gestellt, dass ein Zugriff Dritter, etwa von Kostenträgern, staatlichen Stellen oder von Industrieunternehmen, auf sensible Gesundheitsdaten nicht möglich ist. Der Versicherte alleine entscheidet, welche Daten gespeichert werden, und kann Leistungserbringer autorisieren, diese Daten zu nutzen.

Der GKV-Spitzenverband unterstützt konsequent den Aufbau einer modernen Telematikinfrastruktur. Seit dem 1. Juli 2008 vertritt er die Interessen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in der Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH (gematik). Als gemeinsame Organisation von GKV und Leistungserbringern ist die gematik für die Einführung, Pflege und Weiterentwicklung der eGK sowie der zugehörigen Telematikanwendungen für die Datenkommunikation zwischen Versicherten, Leistungserbringern und Kostenträgern verantwortlich.

Bild: Versichertenkarte

Trotz der bisher erreichten Fortschritte ist die Einführung der eGK noch nicht in dem Maße vorangeschritten wie vom GKV-Spitzenverband angestrebt. Hintergrund sind vor allem unterschiedliche Positionen von Kostenträgern und Leistungserbringern, die in der gematik zusammengeführt werden müssen und direkten Einfluss auf das Projekt haben. Eine massive Zeitverzögerung und weiterhin ungeklärte Fragen über die zukünftige Ausrichtung waren die Folge. Kosten und Nutzen drohten deshalb in ein aus der Sicht der Krankenkassen nicht mehr zu vertretendes ökonomisches Missverhältnis zu geraten.

Die vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) initiierte Bestandsaufnahme vor dem weiteren Ausbau der Telematikinfrastruktur, wurde deshalb vom GKV-Spitzenverband begrüßt. Mit der Gesellschafterversammlung der gematik am 19. April 2010 wurde diese Bestandsaufnahme zum Abschluss gebracht und die entscheidenden Festlegungen für das weitere Vorgehen der nächsten Jahre getroffen. Im Sinne von mehr Effizienz, Schnelligkeit und Reduzierung der Komplexität des Projektes wird es in Zukunft eine klare Verteilung von Aufgaben und Verantwortlichkeiten geben: Die Kostenträger werden für die administrativen Anwendungen, die Leistungserbringer für die medizinischen Anwendungen zuständig sein. Es werden zunächst drei Anwendungen eingeführt, mit denen direkt beim Start ein Nutzen für alle Beteiligten erreicht werden kann. Der GKV-Spitzenverband verantwortet ab sofort die Einführung eines online gestützten Versichertenstammdatenmanagements. Dieses schafft die Möglichkeit, die Gültigkeit des Versicherungsverhältnisses sowie die Aktualität der auf der Versichertenkarte gespeicherten Daten rasch und tagesaktuell online zu überprüfen und, falls notwendig, unbürokratisch zu aktualisieren. Die Bundesärztekammer verantwortet die Einführung eines Notfalldatensatzes, der freiwillig auf die elektronische Gesundheitskarte gespeichert werden kann. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung ist verantwortlich für die adressierte Kommunikation der Leistungserbringer, mit deren Hilfe beispielsweise elektronische Arztbriefe ausgetauscht werden. Der Notfalldatensatz und die gerichtete Kommunikation der Leistungserbringer helfen, die Abläufe in der Arztpraxis zu optimieren und verbessern den Informationsstand des Arztes zum Behandlungszeitpunkt, was wiederum der Qualität der medizinischen Versorgung zu Gute kommt.

Für die Einführung der für alle diese Anwendungen notwendigen Infrastruktur trägt der GKV-Spitzenverband gemeinsam mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung in dem Projekt Basis-TI die Verantwortung.

Die Gesellschafterversammlung der gematik hat in ihrer Sitzung am 25.03.2011 die in Lastenheften formulierten Anforderungen an die Nutzung und technische Infrastruktur für die elektronische Gesundheitskarte beschlossen. Zugleich hat sie den Auftrag für die darauf aufbauenden Pflichtenhefte erteilt. Damit ist ein wichtiger Meilenstein nach der Neuausrichtung des Vorhabens erreicht.

Die Lastenhefte bilden alle Anforderungen an die künftige Nutzung der elektronischen Gesundheitskarte sowie ihre Anwendungen in der Telematikinfrastruktur ab. Sie sind damit zentrale Grundlage für alle technischen Festlegungen und Lösungen, die nun zunächst in der folgenden Pflichtenheftphase zu konzipieren sind. Die Pflichtenhefte beschreiben die Architektur sowie die funktionalen und sicherheitstechnischen Spezifikationen für von der Industrie zu entwickelnde Komponenten, Dienste und Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte.