Gesellschaften und Gremien
Die Umsetzung der verschiedenen gesetzlichen Aufgaben kann nicht allein durch den GKV-Spitzenverband wahrgenommen werden. Um spezifisches Know-how an einer Stelle zu konzentrieren, Ressourcen zu bündeln und zentrale Ansprechpartner zu haben, wurden in den letzten Jahren verschiedene Gesellschaften mit unterschiedlichen Partnern gegründet.
Oberstes Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung von Krankenkassen, Ärzten, Zahnärzten, Psychotherapeuten und Krankenhäusern ist der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA).