GKV-Schätzerkreis

Im Herbst 2008 wurde nach § 241 Abs. 2 SGB V ein GKV-Schätzerkreis gebildet. Mitglieder sind das Bundesversicherungsamt (BVA), das Bundesgesundheitsministerium (BMG) und der GKV-Spitzenverband. Den Vorsitz führt das BVA. Weitere Sachverständige können in beratender Funktion hinzugezogen werden.

Erstmalig trat er Anfang Oktober 2008 zusammen, um der Bundesregierung eine Empfehlung für den neu einzuführenden einheitlichen Beitragssatz zu geben. Vierteljährlich nach Vorliegen der Quartalsergebnisse der Krankenkassen (KV 45) treffen sich nun die Experten des GKV-Schätzerkreises, um die Finanzsituation der GKV (Einnahmen-/Ausgabensituation) einzuschätzen und ggf. eine Empfehlung zur Anpassung des erforderlichen allgemeinen Beitragssatzes zu geben.

Die Prognosen für das jeweilige folgende Jahr werden nach Vorliegen der KV 45 für das erste Halbjahr getroffen. In der Regel ist dies Anfang Oktober.

Über die Prognosen wird ein zusammenfassender Bericht an das BMG erstellt. Die Darstellung der Ergebnisse in diesem Bericht soll die notwendigen Auswertungen für die Entscheidungen der Bundesregierung über die Höhe des allgemeinen Beitragssatzes, des ermäßigten Beitragssatzes oder die Anpassung dieser Beitragssätze ermöglichen. Ebenso dient er der Durchführung des RSA und des Gesundheitsfonds sowie als Orientierungsrahmen für die Haushaltsplanung der Krankenkassen. Soweit kein einvernehmliches Ergebnis erzielt wird, werden die unterschiedlichen Einschätzungen und Bewertungen im Bericht dokumentiert.