Früherkennungs-Richtlinien

Diese Richtlinien legen gem. § 26 Abs. 1 Satz 2 SGB V Voraussetzungen, Art und Umfang der zahnärztlichen Maßnahmen zur Früherkennung und Verhütung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten bei Versicherten fest, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Sie umfassen die Inspektion der Mundhöhle, die Einschätzung des Kariesrisikos, die Ernährungs- und Mundhygieneberatung der Erziehungsberechtigten sowie die Empfehlung geeigneter Fluoridierungsmittel. Die zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen sind auf die ärztlichen Kinder -Früherkennungsuntersuchungen abgestimmt.

Früherkennungsrichtlinien.pdf