Fortschreibungen Produktgruppen
Der GKV-Spitzenverband (gleichzeitig der Spitzenverband der Pflegekassen) erstellt ein systematisch strukturiertes Hilfsmittelverzeichnis und als Anlage dazu eine Pflegehilfsmittelverzeichnis. In dem Verzeichnis sind von der Leistungspflicht der Kranken- und Pflegekassen umfasste Produkte aufzuführen.
Das Hilfsmittelverzeichnis gliedert sich in Anlehnung an das jeweilige Therapieziel in 33 Produktgruppen. Das Pflegehilfsmittelverzeichnis besteht aus weiteren sechs Produktgruppen. Das Verzeichnis ist in seinen wesentlichen Bestandteilen fertig gestellt und wird fortlaufend aktualisiert d. h. fortgeschrieben. Die Spitzenorganisationen der betroffenen Hersteller und Leistungserbringer sowie bestimmte Interessenvertretungen der Patientinnen und Patienten werden in Anhörungsverfahren an den Fortschreibungen der Produktgruppen beteiligt.
Sie können sowohl die aktuellen Veröffentlichungen der Fortschreibungen zum Hilfsmittel- und Pflegehilfsmittelverzeichnis herunterladen als auch die zurückliegenden Veröffentlichungen über den Archiv-Button abrufen. Im Bundesanzeiger wird jeweils auf die Veröffentlichungen hingewiesen.