Finanzierung

Seit dem 1. Januar 2009 erfolgt die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung über den Gesundheitsfonds, der beim Bundesversicherungsamt als Sondervermögen des Bundes geführt wird. Finanziert wird der Gesundheitsfonds aus Beitragseinnahmen der Krankenkassen, basierend auf einem für alle Krankenkassen einheitlichen Beitragssatz, sowie aus einem Bundeszuschuss aus Steuermitteln. Die Bundesbeteiligung wird seit 1. Januar 2004 zur pauschalen Abgeltung der zahlreichen versicherungsfremden Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung geleistet, so u. a. als Ausgleich für beitragsfreie Versicherungszeiten von Frauen im Mutterschutz oder für die deutlich geminderten Krankenversicherungsbeiträge von Hartz IV-Empfängern.

Ende 2008 hatte die Bundesregierung den einheitlichen Beitragssatz für 2009 auf 15,5 Prozent festgelegt. Im Rahmen des Konjunkturpaktes II wurde er zum 1. Juli 2009 auf 14,9 Prozent gesenkt.

Zentrale Rolle bei der Festlegung des einheitlichen Beitragssatzes spielt der Schätzerkreis - bestehend aus Bundesversicherungsamt, Bundesgesundheitsministerium und GKV-Spitzenverband. Er hat die Aufgabe, eine Empfehlung zum einheitlichen Beitragssatz für alle Mitglieder der GKV abzugeben. Regelmäßig im Jahr treffen sich die Experten, um die Finanzsituation des Gesundheitsfonds (Einnahmen-/Ausgabensituation) einzuschätzen und ggf. eine Empfehlung zur Anpassung des erforderlichen allgemeinen Beitragssatzes zu geben.

Der Beitragssatz ist zu erhöhen, wenn die voraussichtlichen Einnahmen des Gesundheitsfonds die voraussichtlichen Ausgaben der Krankenkassen - einschließlich der für den vorgeschriebenen Aufbau der Liquiditätsreserve erforderlichen Mittel - im laufenden und im folgenden Jahr nicht zu mindestens 95 Prozent decken. Eine Senkung ist möglich bei einer Deckungsquote von 100 Prozent. Voraussetzung dafür ist, dass bei einer Senkung des Beitragssatzes um mindestens 0,2 Beitragssatzpunkte die Deckungsquote von 95 Prozent im Laufe des Haushaltsjahres nicht unterschritten wird. (§ 220 SGB V)