Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen

Betrug und Korruption fügen der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung große finanzielle Schäden zu. Der Gesetzgeber hat mit den §§ 197a SGB V, 47a SGB XI eine wichtige Voraussetzung geschaffen, dass Betrug, Untreue, Korruption und weitere Formen von Fehlverhalten im Gesundheitswesen effektiver verfolgt und bekämpft werden können.

Bei jeder Kranken- und Pflegekasse, ihren Verbänden und beim GKV-Spitzenverband wurden Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen eingerichtet. Diese gehen allen Fällen und Sachverhalten nach, die auf Unregelmäßigkeiten oder auf rechts- oder zweckwidrige Nutzung von Finanzmitteln im Zusammenhang mit den Aufgaben der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung hindeuten.

Zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgabe haben die Ermittlungs- und Prüfungsstellen sowohl untereinander als auch mit den Kassenärztlichen Vereinigungen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zusammenzuarbeiten.

Die beim GKV-Spitzenverband eingerichtete Stelle koordiniert den regelmäßigen Informationsaustausch zwischen allen Kranken- und Pflegekassen und deren Verbänden untereinander und fördert so eine kassenartenübergreifende Zusammenarbeit. Gemeinsam mit allen bereitstehenden Akteuren treibt der GKV-Spitzenverband den Aufbau eines bundesweiten Netzwerks gegen Betrug und Korruption im Gesundheitswesen weiter voran.

Ergibt die Prüfung, dass ein Anfangsverdacht auf strafbare Handlungen mit nicht nur geringfügiger Bedeutung für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung bestehen könnte, sind die Kranken- und Pflegekassen, ihre Verbände und der GKV-Spitzenverband verpflichtet, unverzüglich die Staatsanwaltschaft zu unterrichten. Typische Indikatoren sind z.B. die Abrechnung nicht erbrachter Leistungen („Luftleistungen“ oder „Luftrezepte“); die Abrechnung nicht persönlich erbrachter Leistungen; die Abrechnung anderer als der tatsächlich erbrachten Leistungen; Rezept- oder Verordnungsfälschung; die Gewährung oder Nichtweitergabe von Zuwendungen („Kick-back“) der Pharma-Industrie oder Hersteller bei der Verordnung bestimmter Arznei-, Heil- oder Hilfsmittel.

Jeder kann sich mit Hinweisen auf Fehlverhalten an eine Kranken- oder Pflegekasse, ihre Verbände oder an den GKV-Spitzenverband wenden!

Wenn Sie Kenntnis oder einen konkreten Verdacht auf Fehlverhalten im Gesundheitswesen haben, schildern Sie uns den Sachverhalt am besten schriftlich oder online über unser spezielles Kontaktformular. Ihr Hinweis wird im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vertraulich behandelt. Sie können aber auch anonym bleiben. Bitte machen Sie gerade dann möglichst detaillierte Angaben zur Art des Fehlverhaltens, zur Person / Einrichtung und zur Tatzeit, damit eine erfolgversprechende Prüfung Ihres Hinweises möglich ist.

Zum Kontaktformular

 

Adresse für schriftliche oder telefonische Hinweise:

GKV-Spitzenverband
Stelle zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen
Mittelstraße 51
10117 Berlin
Tel.  030 / 206 288 - 3199 (Hotline)
Fax: 030 / 206 288 - 83199
E-Mail: fehlverhalten@gkv-spitzenverband.de