Fragen und Antworten zum Thema "Kassenschließung"
Die wichtigsten Fragen und Antworten rund um die Schließung einer Krankenkasse haben wir hier zusammengestellt.
Grundsätzlich kann die jeweilige Aufsicht (Bundesversicherungsamt, Länderministerien) die Schließung einer Krankenkasse anordnen, wenn diese dauerhaft nicht mehr zahlungs- und leistungsfähig ist. Versicherte und Vertragspartner wie z. B. Ärzte oder Krankenhäuser müssen sich keine Sorgen machen. Ihre Rechte sind gesetzlich besonders geschützt.
Jedes Mitglied hat ausreichend Zeit, sich eine neue Krankenkasse zu wählen. Befürchtungen, den Versicherungsschutz zu verlieren, sind unbegründet. Kein Arzt und keine Klinik bleiben auf unbezahlten Rechnungen sitzen, da zuerst die anderen Kassen der jeweiligen Kassenart und schließlich das gesamte GKV-System finanziell einspringt.