Erklärung zwischen KZBV zur Auslegung von Zweifelsfragen im Zusammenhang mit der Praxisgebühr

Ergänzend zu der Entscheidung des Bundesschiedsamtes am 08.01.2004 haben sich die KZBV und die Spitzenverbände der Krankenkassen zu Zweifelsfragen bei der Zuzahlungsregelung gemäß § 28 Abs. 4 SGB V verständigt. In der Erklärung ist u.a. aufgeführt, in welchen Fällen über die Regelungen nach § 8a BMV-Z bzw. § 13 EKV-Z hinaus keine Zuzahlung zu leisten ist.

Erklärung zur Praxisgebühr