Eigenbeteiligung

Zuzahlung

Grenzen / Ausnahmen

Arzt- / Zahnarztbesuch
10 Euro pro Quartal

Bei Überweisung von Arzt zu Arzt/ Facharzt fällt keine weitere Praxisgebühr an.
Ausnahmen: Kontrollbesuche beim Zahnarzt, Vorsorge-/ Früherkennungsunter-
suchungen sowie Schutzimpfungen sind von der Praxisgebühr ausgenommen.

Arznei- und Verbandmittel
10 % des Preises
jedoch mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro
Fahrkosten
pro Fahrt 10 % des Preises
jedoch mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro
Häusliche Krankenpflege
10 % der Kosten zuzüglich 10 Euro je Verordnung
begrenzt auf 28 Tage pro Kalenderjahr
Haushaltshilfe
10 % der kalendertäglichen Kosten
jedoch mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro
Heilmittel
10 % der Kosten des Mittels zuzüglich 10 Euro je Verordnung
Hilfsmittel
10 % für jedes Mittel
jedoch mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro
Ausnahme: Hilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind: 10 % je Verbrauchseinheit, maximal 10 Euro pro Monat
Krankenhausbehandlung
10 Euro pro Kalendertag
maximal 28 Tage pro Kalenderjahr
Stationäre Vorsorge
10 Euro pro Tag
Medizinische Rehabilitation (ambulant und stationär)
10 Euro pro Tag
bei Anschlussrehabilitation begrenzt auf 28 Tage pro Kalenderjahr
Medizinische Vorsorge und Rehabilitation für Mütter und Väter
10 Euro pro Tag
Soziotherapie
10 % der kalendertäglichen Kosten
jedoch mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro
Zahnersatz*
35 bis 50 %
abhängig von den eigenen Bemühungen zur Gesunderhaltung der Zähne
* Kinder und Jugendliche sind bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres generell von Zuzahlungen befreit.
Ausnahmen: Zahnersatz und Fahrkosten.