EKV-Z einschließlich Anlagen
Den allgemeinen Inhalt der Gesamtverträge haben bis dato die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung mit den Bundesverbänden der Krankenkassen und der Knappschaft in einem Bundesmantelvertrag-Zahnärzte sowie mit dem Verband der Angestellten-Krankenkassen und dem Arbeiter-Ersatzkassen-Verband in einem Ersatzkassenvertrag-Zahnärzte vereinbart. Die Änderung der Organisationsstruktur der Verbände der Krankenkassen im Zuge des GKV-WSG führt dazu, dass es künftig nur noch einen Bundesmantelvertrag geben wird. Entsprechend sind der bestehende BMV-Z und EKV-Z zu harmonisieren und zu einem Vertragswerk zusammenzuführen.
EKV-Z