Diagnostik und Behandlung der neuen Influenza
Nach widersprüchlichen Informationen zur Diagnostik der Schweinegrippe (sog. „Neue Influenza“ vom Typ A/H1N1) haben die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband am 13.08.2009 eine Vereinbarung zur Diagnostik getroffen:
Bei vom Robert-Koch-Institut definierten Risikogruppen (z. B. Säuglinge unter sechs Monaten, Patienten mit schwachem Immunsystem wie HIV-Patienten oder besonders schwerer Symptomatik der Schweinegrippe) kann künftig eine labormedizinische Sicherung der Infektion mit der „neuen Influenza“ über einen so genannten PCR-Test vorgenommen werden. Der PCR-Test ist dann zweckmäßig, wenn das Ergebnis innerhalb von 24 Stunden vorliegt und der Arzt rechtzeitig (d. h. innerhalb von 48 Stunden nach Beginn der Erkrankung) die Behandlung mit den speziellen Medikamenten gegen die „Neue Influenza“ beginnen kann. Der PCR-Test umfasst keine Subtypisierung des Influenzavirus zu epidemiologischen Zwecken, da diese Informationen für die richtige Versorgung des Patienten nicht notwendig sind. Gesundheitsämter können diese weiterführenden labormedizinischen Untersuchungen nach wie vor veranlassen und müssten diese dann aber auch finanzieren.
Der bisher primär zur Diagnostik empfohlene Schnelltest wird nur noch in Ausnahmefällen benutzt, wenn der PCR-Test nicht rechtzeitig verfügbar ist; die Erfahrungen der letzten Wochen haben gezeigt, dass der Schnelltest nur unzuverlässige Ergebnisse liefert.
Patienten, die nicht zu einer Risikogruppe gehören, benötigen aus medizinischer Sicht keine spezifischen Medikamente gegen die „Neue Influenza“. Sie werden von ihrem Arzt behandelt und entsprechend versorgt, ohne dass eine labormedizinische Untersuchung nötig ist.
PCR- und Schnelltest werden für Patienten der Risikogruppe von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Der PCR-Test wurde für diese definierten Fälle neu in den Leistungskatalog aufgenommen. Für beide Tests haben die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband ab 17. August 2009 eine Abrechnungsziffer vereinbart, so dass die betroffenen Versicherten diese Untersuchungen als Sachleistung über die Krankenversichertenkarte erhalten. Hinterlegt ist der PCR-Test mit 23,10 Euro (einschließlich der Transportkosten), der Schnelltest mit 22,12 Euro.