Krankenversicherung – Ausland (DVKA)

Die Aufgaben im Zusammenhang mit der Krankenversicherung im Ausland werden durch die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA), einer Abteilung des GKV-Spitzenverbandes mit Sitz in Bonn, erbracht. 

Beratung 

Die Abteilung DVKA berät:

  • die deutschen Krankenkassen
  • deren Verbände
  • andere Sozialversicherungsträger
  • Versicherte und
  • Arbeitgeber in allen Fragen des über- und zwischenstaatlichen Krankenversicherungsrecht (Rechtsgrundlagen, Verfahrensregelungen sowie praktische Umsetzung).   

Kostenabrechnung

Über die Abteilung DVKA werden die Krankenversicherungsleistungen abgerechnet, die unter anderem im Ausland wohnende Grenzgänger, Familienangehörige und Rentner, entsandte Arbeit­nehmer oder Touristen im Auftrag der deutschen Krankenkasse erhalten haben.
Dies gilt auch für die Kosten, die deutsche Krankenkassen aushilfsweise für im Ausland versicherte Personen aufgewendet haben.

Vereinbarungen

Die Abteilung DVKA schließt auf der Basis völkerrechtlicher Verträge, die die Bundesrepublik Deutschland mit anderen Staaten geschlossen hat, mit ausländischen Verbindungs­stellen Vereinbarungen, die im Interesse von Versicherten, Arbeitgebern und Kranken­kassen eine praxisgerechte Umsetzung der komplexen EG- und Abkommensregelungen ermöglichen. Darüber hinaus trifft die DVKA zentral für alle Sozialversicherungszweige mit den entsprechenden ausländischen Stellen Ausnahmevereinbarungen für die Arbeitnehmer, die vorübergehend im Ausland beschäftigt sind und in dieser Zeit weiterhin in der deutschen Sozialversicherung abgesichert bleiben möchten.  

Verwaltungshilfe

Die Abteilung DVKA unterstützt die deutschen Krankenkassen bei der Geltendmachung ihrer Ersatz- und Erstattungsansprüche im Ausland. Solche Fälle treten zum Beispiel auf bei einem Unfall, den ein Versicherter durch das Verschulden eines Dritten im Ausland erlitten hat. Ferner hilft die DVKA den deutschen Krankenkassen rückständige Beiträge bei im Ausland wohnenden Beitragsschuldnern einziehen zu lassen.


Weitere Informationen zur Krankenversicherung im Ausland sowie Publikationen und Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf der Internetseite www.gkv-dvka.de.