DMP-Programmkostenpauschale
2011
Der Vorstand des GKV-Spitzenverbandes hat am 21.09.2010 die Höhe der DMP-Programmkostenpauschale für das Jahr 2011 neu bestimmt. Sie wird von derzeit 180 Euro auf 168 Euro je Versichertenjahr der RSA-wirksamen Einschreibung in ein strukturiertes Behandlungsprogramm abgesenkt. Die zur Bereinigung der Zuweisungen für Leistungsausgaben und Verwaltungskosten festzulegenden Bestandteile wurden wie folgt festgesetzt: Die Pauschale setzt sich im Jahr 2011 zusammen aus arztbezogenen Kosten in Höhe von 132 Euro und aus kassenbezogenen Kosten (Verwaltungskosten) in Höhe von 36 Euro je DMP-Versichertenjahr.
2010
Der Vorstand des GKV-Spitzenverbandes hat am 29.09.2009 einen Beschluss über die DMP-Programmkostenpauschale für das Jahr 2010 gefasst. Danach bleibt die Höhe von 180 Euro unverändert. Allerdings ändert sich die Zusammensetzung. Die Leistungsausgaben sind bei der Berechnung der Zuweisungen für arztbezogene Kosten (gemäß § 36 Abs. 1 und § 41 Abs. 2 RSAV) um 132 Euro, für die kassenbezogenen Verwaltungskosten um 48 Euro je RSA-wirksam eingeschriebenem DMP-Versichertenjahr zu bereinigen.
2009
Der Vorstand des GKV-Spitzenverbandes hat am 08.09.2008 die nach der Risikostrukturausgleichsverordnung zu bestimmende Pauschale zur Deckung der Programmkosten der Krankenkassen für Disease-Management-Programme (DMP) festgelegt. Die Pauschale wurde für das Jahr 2009 auf 180 Euro (125 Euro für arztbezogene Kosten, 55 Euro für kassenbezogene Kosten) je Versichertenjahr und eingeschriebenem Versicherten festgelegt.
Die Festsetzung erfolgte auf Basis der Ermittlung eines gewichteten Durchschnittswertes über die arzt- und kassenbezogenen DMP-Aufwendungen für das Jahr 2007 (ohne Akquisitionskosten), bereinigt um geschätzte Skalenerträge im Jahr 2008. Grundlage hierfür sind Expertenschätzungen im Rahmen eines Expertenhearings mit DMP-Fachleuten der bisherigen Spitzenverbände der Krankenkassen und der Krankenkassen. Darüber hinaus haben intensive Beratungen im Fachbeirat und im Fachausschuss Grundsatzfragen und Gesundheitspolitik des Verwaltungsrates des GKV-Spitzenverbandes stattgefunden. Eine Überprüfung der Festlegung wird im Jahr 2009 erfolgen.
Die Bestimmung erfolgte rechtzeitig vor den Sitzungen des GKV-Schätzerkreises. Damit wurde sichergestellt, dass die Höhe der Pauschale in die Kalkulationen des Schätzerkreises für die GKV-Finanzierung im Jahr 2009 eingehen konnte.
Gleichzeitig mit der Bestimmung der Höhe der DMP-Programmkostenpauschale wurde das hierfür notwendige Meldeverfahren festgelegt.