Betriebskosten-Vertrag
Der Vertrag regelt die Vergütung von Betriebskostenpauschalen bei ambulanten Geburten in von Hebammen geleiteten Einrichtungen und die Anforderungen an die Qualitätssicherung in diesen Einrichtungen. Nachfolgend finden Sie den ab 27. Juni 2011 in Kraft getretenen
Ergänzungsvertrag über Betriebskostenpauschalen bei ambulanten Geburten in von Hebammen geleiteten Einrichtungen und die Anforderungen an die Qualitätssicherung in diesen Einrichtungen nach § 134a Abs. 1 SGB V
Dieser ergänzt den „Ursprungs-(Rahmen)“-Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a SGB V.
Anlagen zum Vertrag:
Die erste Anlage mit ihren sieben Anhängen regelt die Anforderungen an die Qualitätssicherung in den von Hebammen geleiteten Einrichtungen, die zu erfüllen sind, um die vereinbarten Betriebskostenpauschalen überhaupt abrechnen zu dürfen.
Qualitätsvereinbarung (Anlage 1 des Vertrages)
Anhänge 1 bis 7 zur Qualitätsvereinbarung
Die nachfolgenden Anlagen beziehen sich auf die Teilnahme der von Hebammen geleiteten Einrichtungen an diesem Vertrag und richten sich konkret an die Geburtshäuser, die Vertragspartner werden wollen:
Neuaufnahme-Formular (Anlage 2.1 des Vertrages)
Anerkenntniserklärung (Anlage 2.2 des Vertrages)
Weitere Anlagen mit Stand vom 27.06.2008 regeln die Vergütungspauschalen und die Abrechnungsmodalitäten.
Vergütungsvereinbarung (Anlage 3 des Vertrages)
Abrechnung der Betriebskostenpauschale (Anlage 4 des Vertrages)
Antworten auf einige Fragen hinsichtlich des Abrechnungsverfahrens erhalten die von Hebammen geleiteten Einrichtungen unter Aktuelle Hinweise für Hebammen (Hinweise für Hebammen/Abrechnungsverfahren)
Bei Fragen zur Umsetzung des Ergänzungsvertrages über Betriebskostenpauschalen bei ambulanten Geburten in von Hebammen geleiteten Einrichtungen und die Anforderungen an die Qualitätssicherung in diesen Einrichtungen nach § 134a Abs. 1 SGB V oder zur Abrechnung wird empfohlen, dass sich die Träger der Einrichtungen zunächst an ihren jeweiligen Verband wenden.
Betriebskosten-Vertrag – vorhergehende Version
(gültig vom 27.06.2008 bis 26.06.2011)
Betriebskosten-Vertrag
Qualitätsvereinbarung (Anlage 1 des Vertrages) Anerkenntniserklärung (Anlage 2.1 des Vertrages)
Selbstauskunftsbogen der Einrichtung (Anlage 2.2 des Vertrages)
Liste der Vertragseinrichtungen (Anlage 2.3 des Vertrages)