Arzneimittel-Zuzahlungsbefreiungsgrenzen
Festlegung von Zuzahlungsbefreiungsgrenzen gemäß § 31 Abs. 3 Satz 4 SGB V zum 01.11.2009
Beschluss des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) vom 26.08.2009
Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) hat am 26.08.2009 den Beschluss gefasst, für Arzneimittel aus einer Festbetragsgruppe der Stufe 2 (§ 35 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB V ) Zuzahlungsbefreiungsgrenzen festzulegen. Als Inkrafttretenstermin für die Zuzahlungsbefreiungsgrenzen hat er den 01.11.2009 festgelegt. Arzneimittel der Festbetragsgruppe, deren Apothekenverkaufspreise dann die Zuzahlungsbefreiungsgrenze nicht überschreiten, werden von der Zuzahlung freigestellt.
Der GKV-Spitzenverband wird ab Inkrafttreten der Regelung 14-tägig auch die jeweils aktuell zuzahlungsbefreiten Arzneimittel dieser Festbetragsgruppe in den Übersichten auf dieser Internetseite veröffentlichen.
Folgende Dateien stehen zum Download bereit:
1. Beschluss zu Zuzahlungsbefreiungsgrenzen (01.11.2009)
2. Zuzahlungsbefreiungsgrenzen für alle bekannten Wirkstärken-Packungsgrößenkombinationen (01.11.2009)
3. Erläuterungen zu den Zuzahlungsbefreiungsgrenzen (01.11.2009)
4. Pharmazentralnummern bezogene Text-Datei (01.11.2009) auf der Basis des Produktstandes 01.04.2009 mit den Zuzahlungsbefreiungsgrenzen
5. Alle Dateien als ZIP-Archiv (01.11.2009)