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Beschlüsse des GKV-Spitzenverbandes sowie der Spitzenverbände der Krankenkassen
»Beschluss des GKV-Spitzenverbandes vom 02.05.2011
Festlegung von Zuzahlungsfreistellungsgrenzen gemäß § 31 Abs. 3 Satz 4 SGB V zum 01.07.2011
»Beschluss des GKV-Spitzenverbandes vom 27.08.2010
Festlegung von Zuzahlungsfreistellungsgrenzen gemäß § 31 Abs. 3 Satz 4 SGB V zum 01.11.2010
»Beschluss des GKV-Spitzenverbandes vom 29.06.2010
Festlegung von Zuzahlungsfreistellungsgrenzen gemäß § 31 Abs. 3 Satz 4 SGB V zum 01.09.2010
»Beschluss des GKV-Spitzenverbandes vom 01.02.2010
Festlegung von Zuzahlungsbefreiungsgrenzen gemäß § 31 Abs. 3 Satz 4 SGB V zum 01.04.2010
»Beschluss des GKV-Spitzenverbandes vom 26.08.2009
Festlegung von Zuzahlungsbefreiungsgrenzen gemäß § 31 Abs. 3 Satz 4 SGB V zum 01.11.2009
»Beschluss des GKV-Spitzenverbandes vom 03.11.2008
Festlegung von Zuzahlungsbefreiungsgrenzen gemäß § 31 Abs. 3 Satz 4 SGB V zum 01.01.2009
»Beschluss der Spitzenverbände der Krankenkassen vom 07.04.2008
Festlegung von Zuzahlungsbefreiungsgrenzen gemäß § 31 Abs. 3 Satz 4 SGB V zum 01.06.2008
»Beschluss der Spitzenverbände der Krankenkassen vom 26.10.2007
Festlegung von Zuzahlungsbefreiungsgrenzen gemäß § 31 Abs. 3 Satz 4 SGB V vom 01.01.2008
»Beschluss der Spitzenverbände der Krankenkassen vom 07.05.2007
Festlegung von Zuzahlungsbefreiungsgrenzen gemäß § 31 Abs. 3 Satz 4 SGB V vom 01.07.2007
»Beschluss der Spitzenverbände der Krankenkassen vom 23.10.2006
Festlegung von Zuzahlungsbefreiungsgrenzen gemäß § 31 Abs. 3 Satz 4 SGB V vom 01.01.2007
»Beschluss der Spitzenverbände der Krankenkassen vom 28.08.2006
Festlegung von Zuzahlungsbefreiungsgrenzen gemäß § 31 Abs. 3 Satz 4 SGB V vom 01.11.2006
»Beschluss der Spitzenverbände der Krankenkassen vom 11.05.2006
Festlegung von Zuzahlungsbefreiungsgrenzen gemäß § 31 Abs. 3 Satz 4 SGB V vom 01.07.2006
dpa meldet ...
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