Bema

Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung vereinbart mit dem GKV-Spitzenverband nach § 87 durch  den Bewertungsausschuss als Bestandteil der Bundesmantelverträge einen einheitlichen Bewertungsmaßstab. Der einheitliche Bewertungsmaßstab bestimmt den Inhalt der Leistungen, die von Vertragszahnärzten abgerechnet werden können und ihr wertmäßiges, in Punkten ausgedrücktes Verhältnis zueinander. Die im einheitlichen Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen aufgeführten Leistungen sind im Jahr 2004 entsprechend einer ursachengerechten, zahnsubstanzschonenden und präventionsorientierten Versorgung insbesondere nach dem Kriterium der erforderlichen Arbeitzeit gleichgewichtig in und zwischen den einzelnen Leistungsbereichen Zahnerhaltung, Prävention, Zahnersatz und Kieferorthopädie bewertet worden (Bema-Neustrukturierung).

BEMA 290708.pdf