Behandlungs-Richtlinien

Die vom Gemeinsamen Bundesausschuss beschlossenen Richtlinien sichern die Maßnahmen, die im Sinne der §§ 2, 12 Abs. 1 und 70 SGB V Gewähr für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Behandlung der Versicherten bieten sowie eine den allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse und ein den medizinischen Fortschritt berücksichtigende Versorgung der Versicherten gewährleisten. In den Behandlungs-Richtlinien ist detailliert aufgeführt, wie die Befunderhebung und Diagnostik, die Röntgendiagnostik, die konservierende Behandlung und hierbei insbesondere die Versorgung mit Füllungen und Wurzelfüllungen, sowie die chirurgische Behandlung zu erfolgen hat. Ein weiterer Teil der Behandlungs-Richtlinien befasst sich mit dem Ablauf der systematischen Behandlung von Parodontopathien. Außerdem enthält die Behandlungs-Richtlinie Kriterien zur Verordnung von Arzneimitteln im Rahmen der vertragszahnärztlichen Versorgung.

Behandlungsrichtlinien.pdf