Befreiungsliste Arzneimittel  

Bei der Verordnung von Arzneimitteln, deren Apothekenverkaufspreise inkl. MwSt. den Wert der jeweiligen Zuzahlungsbefreiungrenze nicht überschreiten, sind Versicherte seit dem 1. Juli 2006 von der gesetzlichen Zuzahlung nach § 31 Abs. 3 Satz 1 SGB V befreit.

Der GKV-Spitzenverband legt regelmäßig für bestimmte zu Lasten der Krankenkassen abgegebene Arzneimittel die Zuzahlungsbefreiungsgrenzen fest.

Wir veröffentlichen hier sämtliche jeweils aktuell zuzahlungsbefreiten Arzneimittel. Preismeldungen von Arzneimittelanbietern, Marktein- oder austritte sind stets zum 1. und 15. eines Monats möglich. Eine Aktualisierung der Zuzahlungsbefreiungsliste erfolgt daher jeweils im Laufe der auf einen Stichtag folgenden Woche.

Download: Alphabetisch nach Handelsnamen sortierte Fertigarzneimittelübersicht mit den Angaben Pharmazentralnummer (PZN), Hersteller, Wirkstoff, Wirkstärke, Packungsgröße, Darreichungsform und Apothekenverkaufspreis

Liste der zuzahlungsbefreiten Arzneimittel (Stand: 1. September 2010)