Bedarfsplanungs-Richtlinien

Die vom Gemeinsamen Bundesausschuss beschlossene Bedarfsplanungs-Richtlinie dient der Bedarfsplanung in der vertragzahnärztlichen Versorgung mit dem Ziel, den Versicherten und ihren Familienangehörigen eine bedarfsgerechte und gleichmäßige zahnärztliche Versorgung in zumutbarer Entfernung zur Verfügung zu stellen. Die Bedarfsplanungsrichtlinie wurde letztmalig im Jahr 2008 aktualisiert, indem die Beurteilung, ob eine bedarfsgerechte und gleichmäßige Versorgung mit Kieferorthopäden gewährleistet ist, sich nach der Anzahl der 0-18 jährigen Versicherten im jeweiligen Planungsbereich richtet.

Bedarfsplanungs-Richtlinien